DSVGO

DSGVO 2018: Die Datenschutz-Grundverordnung und das mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 novellierte österreichische Datenschutzgesetz (DSG) gelten ab 25. Mai 2018.

Ein Beschluss des Nationalrates führt eine Ausnahmeregelung für journalistische Arbeit ein:

Paragraf 9 – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

„Auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes finden die Bestimmungen der DSGVO keine Anwendung. Die Datenschutzbehörde hat bei Ausübung ihrer Befugnisse gegenüber den im ersten Satz genannten Personen den Schutz des Redaktionsgeheimnisses zu beachten.“

Weiterführende Links:

Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018

www.heise.de

www.futurezone.at

www.profifoto.de

Datenschutz für Berufsfotografen, Film- und Musikwirtschaft

https://datenschutzgrundverordnung.at/

https://filmpuls.info/videoaufnahmen-dsgvo-film-video/

https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/dsgvo-hilfestellung-vereine/

https://www.rkpn.de/datenschutz-im-verein-und-verband/datenschutz-grundverordnung-dsgvo/index.html

http://www.horizont.at/home/news/detail/datenschutz-2018-die-10-wichtigsten-punkte.html

https://alpin.online/dsgvo-fuer-wordpress/