Arbeitskräfteüberlasser

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Warum brauchen wir Arbeitskräfteüberlasser, um unsere Kunden zu betreuen?

Die derzeitige Praxis der (Zwangs-) Anstellungen von bisher jahrzehntelang selbstständigen Dienstleistern auch über Arbeitskräfteüberlasser (AKÜ´s) muss hinterfragt werden. Statt direkt beim Auftraggeber werden Medienschaffende teilweise alternativlos mit zweifelhaften Verträgen zur Beschäftigung über AKÜ´s gezwungen. Dabei werden Grundrechte eines gesetzeskonform angestellten Mitarbeiters mitunter übergangen, KV-Entlohnungen ignoriert und einseitig neu „verhandelt“.

Die Schutzbedürftigkeit wird immer wieder als Motiv für eine Einordnung in die Unselbstständigkeit strapaziert. Die derzeitige Praxis trägt aber sicher nicht zu einem erhöhten Schutz der Dienstleister in diesem Bereich bei. Mit den AKÜ´s soll ein „Risiko“ von den Beschäftigerbetrieben weg verlagert werden. Für den Beschäftigten verbleibt kaum ein Nutzen. Es ist wohl offensichtlich, dass der Beschäftigte wegen der zusätzlichen Kosten der Zwischen-Beschäftigung ganz bestimmt nicht profitieren wird…

Bereits jetzt gibt es zahlreiche Meldungen von Kollegen über Probleme bei den Krankmeldungen (Inanspruchnahme von GKK Leistungen), fehlendem Arbeitslosengeld-Anspruch bei einer parallelen SVA Versicherung, sowie Zweifel an den festgestellten Bemessungsgrundlagen usw.

TVnet Austria vertritt die Meinung, dass externe Arbeitskräfte, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu beschäftigen sind, direkt beim Beschäftiger (Sender, Produzent) anzustellen sind.

Zur weiteren Information: Während der Überlassung muss ein gegebenenfalls höherer Lohn laut Beschäftiger-Kollektivvertrag bezahlt werden. Genau das schreibt das Gesetz auch vor.

Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung